Selbständigkeit

Künstlersozialkasse – das unbekannte Wesen

Ich kann mich noch relativ gut daran erinnern, dass recht kurz nach Beginn meiner Selbständigkeit ein Schreiben von der sogenannten Künstlersozialkasse (KSK) in meinem Briefkasten lag. Ich hatte schon einige Online-Projekte laufen und so scheinen die Damen und Herren auf mich aufmerksam geworden zu sein. Da ich die KSK bis dato nicht kannte, habe ich das Schreiben fast ungelesen im Rundordner abgeheftet. Ein fataler Fehler, da nur wenige Wochen später eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 19.800 Euro auf mich zukam. Die KSK hatte keine Antwort auf ihr Schreiben bekommen und mich nun geschätzt.

Um den Einsteigern unter den Bloglesern den selben Fehler (ich konnte damals die Sache zum Glück aus der Welt schaffen) zu ersparen, erfahrt ihr hier jetzt mehr über die KSK.

Was ist die Künstlersozialkasse?

Die Künstelersozialkasseist für den Versicherungsschutz von Künstlern und Publizisten zuständig. Über die KSK können sich diese versichern und erhalten so sozialen Schutz in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Die Belastung liegt dabei (wie bei einem Arbeitnehmer) bei ca. 50% des Beitrags. Die restlichen 50% steuert die KSK bei.

An sich also eine sehr vernünftige Einrichtung.

Wie kann ich es als Selbständiger mit der KSK zu tun bekommen?

Leider nicht nur auf erfreuliche Art und Weise. In dem Moment, in dem man einen Grafiker, Texter oder Musiker für ein Projekt einsetzt, muss dies der KSK gemeldet werden und Abgaben werden fällig. Die zahlt nicht etwa der jeweilige “Künstler” sondern der sogenannte “Verwerter”, also du. Die Abgabe belaufen sich momentan in einer Höhe von 4,4% der Gesamtrechnungssumme.

Das würde immer noch vernünftig klingen, wenn das nur auf Künstler zutrifft, die auch tatsächlich über die KSK versichert sind. Der Künstlersozialkasse ist dies allerdings egal und so werden Abgaben für jeden Künstler, Musiker oder Texter fällig. Die Krönung ist der folgende Fall:

Du gründest eine GmbH und stellst dich logischweise selber als Geschäftsführer ein. Leistest du in dieser Eigenschaft kreative Arbeit in Form von Bild, Text oder Musik, so zahlt deine eigene Firma theoretisch für dich die Abgabe an die KSK. Dafür musst du (wie schon gesagt) nicht einmal dort versichert sein.

Was tun, wenn die KSK mich anschreibt?

Erstmal Ruhe bewahren. Wenn du keine Künstler beschäftigst, musst du selbstverständlich auch keine Abgaben zahlen. In den meisten Fällen wird es sich bei euch ja um Freelancer handeln, die auf eigene Rechnung mit eigenen Leistungen arbeiten. Sehr nervig ist allerdings, dass du einmal jährlich ein Formular für die KSK ausfüllen musst, in dem du bestätigst, dass du keinerlei Gelder an Künstler und Co. gezahlt hast. Dieses Formular bekommst du von der KSK zugeschickt und musst es innerhalb einer bestimmten Frist an diese wieder zurückschicken. Das Porto zahlst du selbstverständlich selber.

Kann ich Abgaben vermeiden?

Eigentlich nicht. Sobald du (auch auf freier Basis) in einem gewissen Maß Kreativleistungen einkaufst, bist du in der Regel auch abgabepflichtig. Einen Schleichweg drum herum gibt es nicht, bzw. wäre dieser kaum legal. Rechnungen mit dem Leistungspunkt “Programmierung” sind übrigens nicht abgabepflichtig ;-)



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